„So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!“ Soweit Gottes Sohn zur Frage der Trennung von Staat und Kirche, und zwar in gleich drei Evangelien zitiert.


Mit der Ausbreitung des Christentums verbreitete sich auch die Idee, dass Staat und Kirche getrennt voneinander sein sollten, was zuvor nicht selbstverständlich war. Im Mittelalter wurde dann viel darüber gestritten, wer von beiden denn den Ton angeben sollte. Spätestens mit der Reformation fiel die Führungsrolle mehr und mehr dem Staat zu, es kam zu Staatskirchen.

Hiergegen wandte sich zum Beispiel die französische Aufklärung, und auch der erste Verfassungszusatz in den USA schrieb 1791 eine säkulare Regierung vor. Schon 1740 verfügte Friedrich der Große als preußischer König in Sachen der Religion, hier müsse „ … ein jeder nach seiner Fasson selig werden!“ Auch die Mütter und Väter des Grundgesetzes schrieben die Trennung von Staat und Kirche fest, wobei sie die entsprechenden Artikel der Weimarer Verfassung ins Grundgesetz aufnahmen. Hier heißt es in Artikel 137, Absatz 1: „Es besteht keine Staatskirche.“

Trotzdem waren sie sich sicher, dass es Gott gebe, und zwar genau einen, denn die Präambel des Grundgesetzes beginnt mit den Worten „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen … hat sich das Deutsche Volk … dieses Grundgesetz gegeben“. Zwar besagt Artikel 136, Absatz 1 der Weimarer Verfassung „Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt“, ganz so einfach ist es dann aber doch nicht. Absatz 8 des Artikels 137 besagt: „Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob“, und hierin liegt dann auch der Grund für einige Seltsamkeiten, denn viele hundert Jahre christlicher Prägung sind natürlich nicht spurlos an der Bundesrepublik und ihren Vorgängern vorbeigegangen.

Noch immer gibt es in Deutschland 23,6 Millionen Protestanten und 24,5 Millionen Katholiken, womit 61,5 Prozent der Bevölkerung zumindest formal Christen sind. Bis auf den Tag der Arbeit und den Tag der Deutschen Einheit sind sämtliche gesetzlichen Feiertage christlichen Ursprungs. Hiermit hängt dann auch das Tanzverbot an sogenannte Stillen Tagen zusammen.

Dieses verbietet nicht nur das Tanzen, sondern ganz allgemein öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, zum Beispiel am Aschermittwoch oder am Gründonnerstag. An welchen Tagen sich nur ernst unterhalten werden darf, und was genau darunter zu verstehen ist, entscheiden die Länder. Am strengsten wurde das Ganze, wenig überraschend, bisher in Bayern gehandhabt, denn dort durfte den ganzen Stillen Tag lang nicht gefeiert werden. Inzwischen wurde aber beschlossen, das Feiern zumindest bis um 2 Uhr Morgens des jeweiligen Tages zu erlauben. Karfreitag und Karsamstag dürfen hingegen sowohl in Bayern, als auch in vielen anderen Bundesländern, ganztägig nur gesittet begangen werden.

Dies umfasst auch das Vorführen lediglich geeigneter Filme. Gegen Religionskritiker, die in Bochum am Karfreitag 2013 Monty Pythons Religionssatire „Das Leben des Brian“ zeigten, wurde dann auch prompt ein Verfahren eröffnet. Verboten ist in NRW an Stillen Tagen nämlich die Vorführung von Filmen, die laut Kultusministerium ungeeignet sind. Somit sorgt „Das Leben des Brian“, dessen Satire-Ziel für jedermann offensichtlich nicht Jesus ist, sondern ein bestimmter Schlag religiöser Menschen, auch über 30 Jahre nach seiner Entstehung noch für Kontroversen wie einst in Großbritannien, als sich Kirchenvertreter über den Film mokierten, ohne ihn je gesehen zu haben.

Artikelbild: Christine (CC BY-NC-SA 3.0)