Teil 1: Entstehung und Hintergrundgeschichte der Inquisition


Als Geburtsjahr der Inquisition gilt das Jahr 1184 n. Chr. Per päpstlichem Erlass durch Papst Lucius III. wurden Bischöfe und Erzbischöfe aufgefordert, ihre Gemeinden regelmäßig zu besuchen, um durch sogenannte „Helfer“ Andersdenkende (Ketzer) zu entlarven und zu verfolgen. Hier sei noch anzumerken, dass es zur damaligen Zeit lediglich eine weltliche Gerichtsbarkeit gab, die in Absprache mit dem Papst auch religiöse Strafen verhängte, wie z.B. die Exkommunizierung. Obwohl diese Vorgehensweise zur Identifizierung von Ketzern für die katholischen Oberhäupter nicht neu war, erreichte durch die Einführung der Inquisition die Verfolgung jener eine neue Dynamik. Die Inquisition wurde als ständige Institution gegründet, die Untersuchungen durchführen und die Häretiker bzw. Ketzer verfolgen sollte. Damit sollte die Reinhaltung des Glaubens gewährleistet werden.

Im Jahr 1199 folgte dann die Ketzergesetzgebung des Papstes Innozenz III. Auch wenn es bereits weltliche Gesetze gegen Ketzer gab, so verschlimmerten diese Gesetze die Lage für die vermeintlichen Ketzer. Papst Innozenz III. forderte mit seiner Gesetzgebung gegen Ketzer genauso vorzugehen wie gegen Majestätsverbrecher. Damit wurde die Todesstrafe für Ketzer legitimiert und der Ketzerverbrennung Tür und Tor geöffnet. Aber auch die Verschärfung der weltlichen Ketzergesetzgebung unter Kaiser Friedrich II. trug zur Eskalation der Ketzerverfolgung bei.

Unter Papst Innozenz III. wurde dann schließlich das Inquisitions-Verfahren eingeführt. Dies gilt als das bedeutendste Charakteristikum der neuen kirchlichen Ketzerverfolgung, welches sich im Jahr 1215 als verbindlich etablierte. Dieses Verfahren sollte allerdings vornehmlich gegen christliche Würdenträger eingesetzt werden. Dazu muss man wissen, dass sich der damalige christliche Glaube in vielen Untergruppierungen manifestierte. Zwar erkannten viele Untergruppen die Autorität des Papstes (Vorsteher der katholischen Kirche) an, lehnten aber zeitgleich die Glaubensauslegungen des restlichen katholischen Klerus ab. Viele Glaubensrichtungen hatten ebenso ihre Hierarchie wie z.B. eigene „Bischöfe“, die meisten legten aber zumeist ein Armutsgelübde ab oder lebten asketisch, was ein Gegensatz zum katholischen Klerus darstellte.

Eigene Gerichtsvollmachten besaßen die kirchlichen Behörden nicht. Dies änderte sich allerdings unter Papst Gregor IX., welcher das Antiketzergesetz des Kaisers Friedrichs II. übernahm, womit auch der Feuertod in den kirchlichen Bereich Einzug hielt. Papst Gregor entzog sodann den Bischöfen die Verantwortung der Ketzerverfolgung und unterstellte diese Aufgabe einer zentralisierten Behörde, welche ausschließlich der päpstlichen Gerichtsbarkeit unterlag. Dies war die Geburtsstunde der Inquisitoren („Hunde des Herrn“), welche hauptsächlich aus den Reihen der Franziskaner und insbesondere der aus Reihen der Dominikaner rekrutiert wurden. Mit dem Erlass der päpstlichen Bulle genehmigte Innozenz IV. sodann im Jahr 1252 auch im kirchlichen Verfahren die Folter zur Wahrheitsfindung.

Hier sei noch anzumerken, dass die Kirche zu dieser Zeit nach wie vor Unterschiede zwischen Häretikern und Zauberern machte. Zwar erkannte sie die Existenz von Hexen bzw. Zauberern an, allerdings sollten diese nur in Verbindung mit häretischen Vergehen der Gerichtsbarkeit überantwortet werden. Auch die Zahl der „Hexen“, welche dem Tod durch Verbrennung erlitten, war zu dieser Zeit nur vereinzelt das Ergebnis der Heiligen Inquisition. Bedeutende Häretiker, welche der Inquisitoren bis dato zum Opfer fielen, waren z.B. John Wyclif (1330–1384), seines Zeichens Doktor der Theologie, sowie Girolamo Savonarola (1452–1498), der 1475 dem Dominikanerorden beitrat. Das wohl berühmteste Opfer der damaligen Zeit ist Jeanne (1412–1431), Tochter eines wohlhabenden Bauern und Bürgermeisters, heute gemeinhin bekannt als Heilige Johanna von Orleans oder Jungfrau von Orleans.

In diesem Zusammenhang sei ebenso der bedeutende Theologe Thomas von Aquin (1225–1275) genannt, welcher durch seine zahlreichen Werke den theoretischen Grundstein zur Verfolgung von Häretikern und Ketzern legte. Mit seinem Satz „Accipere fidem est voluntatis, sed tenere fidem iam acceptam est necessitatis“ (Die Annahme des Glaubens ist freiwillig, den angenommenen Glauben beizubehalten notwendig) lieferte er der Inquisition die theoretische Legitimation ihrer Existenz sowie der Festhaltung an dem Inquisitions-Verfahren.

Obwohl nun der Ketzer- und Hexenverfolgung nichts mehr im Wege stand, sollte es gut 200 Jahre dauern, bis diese tatsächlich das Ausmaß annahm, welches uns heute im „Gedächtnis“ geblieben ist. Auch wenn bereits im 14. Jahrhundert die Grenzen zwischen Ketzerei und Hexerei verschwammen, so erfolgte erst im 15. Jahrhundert die systematische Verfolgung von Schadenszauberern und Hexen durch die Inquisition.